Schnupferclub Ziagnauf
Sitz des Vereins: (Adresse und Kontaktdaten) |
Wirtsgasse 10 86502 Laugna |
Vorstand: (Adresse und Kontaktdaten) |
1. Vorstand:
Manfred Gerblinger Wirtsgasse 10 86502 Laugna Tel. 08272/3252 2. Vorstand:
Franz Fackler Schützenstr. 12
86502 Laugna
Tel. 08272/9348
Kassierer:
Heinz Seemiller Schriftführer:
Wilhelm Kotschner (E-Mail: wilhelmkotschner@web.de) |
Beschreibung: (aus der Satzung) |
Namensgebung:
Der Verein führt den Namen „Schnupferclub Ziagnauf!“ und hat seinen Sitz in Laugna. Er entstand in den 1970er Jahren auf Anregung des späteren Landrats Dr. Anton Dietrich. Der Verein verbreitet und fördert keineswegs den Genuss von Schnupftabak oder Rauchwaren, sondern pflegt durch diesen Namen die Erinnerung an die Gründungszeiten, in denen damals mit Landrat Dr. Dietrich nebenzu auf den Veranstaltungen geschnupft worden ist.
Zweck, Gemeinnützigkeit
Zweck des Vereins ist die Förderung – der örtlichen Kultur und kultureller Einrichtungen,
Der Verein wird zu diesem Zweck insbesondere durchführen: Heimat- und Volkstumsabende mit Beiträgen der Heimatkunde und des Heimatgedankens, Hoigärten mit Pflege des heimatlichen Brauchtums und der örtlichen Mundart, Vorträge zur Heimatgeschichte und Mitarbeit zur Weiterführung des heimatkundlichen Schrifttums und des Gemeindearchivs, Exkursionen zu Bau- und Bodendenkmälern und Unterstützung und Mitarbeit zum Unterhalt und der Pflege der heimatlichen Bau- und Bodendenkmäler durch Geld und Arbeitsleistungen.
Er wird örtliche Einrichtungen im kulturellen und kirchlichen Bereich unterstützen mit Geld- und Arbeitsleistungen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
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