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Breitbandversorgung


Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 09. Juli 2014

 

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.


Ansprechpartner der Gemeinde:

Herr Manuel Gillich
Telefon: 08272/84-191
E-Mail: manuel.gillich@vg-wertingen.de
 

Modul 1:  Ergebnis der Bestandsaufnahme vor der Markterkundung (veröffentlicht am 15.12.2017)

 

Modul 2:  Bekanntmachung der Markterkundung (veröffentlicht am 15.12.2017)

Modul 3:  Ergebnis der Markterkundung (veröffentlicht am 31.10.2018)

Modul 4:  Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (veröffentlicht am 31.10.2018)

 

Modul 5: Bekanntmachung der Gemeinde Laugna  bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)  (veröffentlicht am 09.08.2019)

 

Modul 7: Stellungnahme der Gemeinde Laugna bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) 
(veröffentlicht am 18.08.2020)