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Willkommen


Badeverbot

Aufgrund der Hochwasserereignisse in den vergangenen Tagen ist davon auszugehen, dass eine deutliche Belastung der vom Hochwasser betroffenen Badegewässer durch Keime, aber auch durch sonstige Verunreinigungen anzunehmen ist.

Ebenso erlauben die Sicht- und Uferverhältnisse derzeit kein gefahrenfreies Baden.

Daher wird hiermit vom Gesundheitsamt Dillingen a. d. Donau bis auf Weiteres ein allgemeines Badeverbot für alle vom Hochwasser betroffenen Badegewässer ausgesprochen.

Zudem warnt das Gesundheitsamt auch ausdrücklich davor, überschwemmte Bereiche zum Baden zu nutzen. Auch hier können massive  mikrobiologischen und chemische Belastungen nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus wird seitens des Gesundheitsamtes empfohlen, auch in allen sonstigen Gewässern nicht zu baden, da auch hier hohe Belastungen nicht ausgeschlossen werden können.  

Eine Entnahme von Wasserproben in den Gewässern des Landkreises ist für die nächste Woche geplant. Die Ergebnisse werden auf der Homepage veröffentlicht, sobald sie vorliegen. Über die Freigabe von Gewässern werden wir Sie ebenfalls zeitnah informieren.

 

Anträge auf Hochwassersoforthilfe angesichts Überschwemmungen im Zusammenhang mit aktuellem Hochwasser können ab sofort beim Landratsamt gestellt werden

Am 4. Juni 2024 hat die bayerische Staatsregierung beschlossen, die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten durch Soforthilfen zu unterstützen.

Dazu können die Anträge auf Auszahlung von Hochwassersoforthilfe ab sofort beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau gestellt werden.

Dabei bittet die Behörde zu beachten, dass das Landratsamt ausschließlich für die Auszahlung folgender Soforthilfen zuständig ist: 

– Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privatpersonen und nicht gewerbliche Vermieter

– Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter“

– Finanzhilfe nach der Härtefallfondsrichtlinie für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter bei Existenzbedrohung

Die Antragsformulare sowie die dazugehörigen Richtlinien sind auf der Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-dillingen.de) unter „Aktuelle Informationen zur Hochwasserlage im Landkreis Dillingen“ veröffentlicht.

Die Anträge sind beim Landratsamt Dillingen mit dem Betreff „Hochwasserhilfe“ bis spätestens 31. August 2024 einzureichen. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Die Anträge sind unterschrieben mit einer Kopie des Personalausweises einzureichen.
Bei digitaler Einreichung ist darauf zu achten, dass der Antrag mit einer Unterschrift versehen ist. Die digitale Antragsstellung sollte über die E-Mail-Adresse hochwasserhilfe@landratsamt.dillingen.de erfolgen.

Für Bürger, die keine Möglichkeit zum Ausdrucken der Antragsformulare haben, können die Anträge, die beim Landratsamt bearbeitet werden, an der Info des Landratsamtes zu den üblichen Geschäftszeiten abgeholt werden. Dort können ausgefüllte Anträge auch zur weiteren Bearbeitung abgegeben werden.

Die Auszahlungsbeträge belaufen sich bei Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ maximal 5.000,00 € und bei „Ölschäden an Gebäuden“ maximal 10.000,00 € je Wohngebäude. Aus dem Härtefonds bei Existenzbedrohung können den Geschädigten im Einzelfall höhere Beträge ausbezahlt werden.

Das Landratsamt bemüht sich um eine schnellstmögliche Bearbeitung der eingehenden Anträge, bittet jedoch um Verständnis, wenn angesichts der zu erwartenden hohen Anzahl an Anträgen die Auszahlung unter Umständen nicht sofort am darauf folgenden Tag erfolgen kann.

Die Anträge auf Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor bearbeitet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen (Informationen: www.aelf-nw.bayern.de).

Das Regierung von Schwaben bearbeitet Anträge auf Soforthilfen für gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern im Landkreis Dillingen a.d.Donau (Informationen: www.regierung.schwaben.bayern.de).

 

Informationen zum Schul- und Kindergartenbetrieb

Nach Rücksprache mit den Schulleitungen entfällt am Dienstag, 04.06.2024 an folgenden Schulen der Präsenzunterricht:

– Grundschule Wertingen (einschließlich der Außenstellen in Binswangen und Gottmannshofen)

– Mittelschule Wertingen

– Anton-Rauch-Realschule Wertingen

– Gymnasium Wertingen

– Montessori-Schule Wertingen

– Grundschule Zusamaltheim

Des Weiteren sind die städtischen Kindergärten im Stadtgebiet Wertingen bis einschließlich Dienstag, 04.06.2024 geschlossen. Der Kindergarten Kunterbunt ist die restliche Woche geschlossen. Der Kindergarten Gottmannshofen hält eine Notfallbetreuung aufrecht. Informationen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen des ASB erhalten Sie telefonisch unter 0172 6856221.


Wichtige Bürgerinformation

Aufgrund der aktuell weiter steigenden Pegel, kann es in den nächsten Stunden zu einer Überflutung von bewohntem Gebiet im Bereich der Zusam und Laugna kommen.

Im konkreten handelt es sich um folgende Straßen:

– Asbacherstraße

– Prettelshofer Straße

– Raiffeisenstraße

– Sagfeld

Wir bitten Sie, die unteren Stockwerke zu verlassen und sich in den oberen Stockwerken aufzuhalten und dort auch zu nächtigen. Nehmen Sie bitte das Notwendigste für die nächsten Tage mit (Verpflegung, Getränke, Wechselkleidung, wichtige Dokumente, u.ä.).

Stecken Sie am besten alle elektronischen Geräte aus.

Sollte es zu einer lebensbedrohlichen Situation kommen, bitten wir Sie umgehend die 112 zu wählen und sich bemerkbar zu machen.

Versuchen Sie bitte nicht, in überflutete Wohnbereiche oder Kellerräume zu gelangen.

Wir bitten in diesem Fall auch um Ihre Mithilfe bei der Weitergabe dieser Informationen. Informieren Sie bitte Ihre Nachbarn und Angehörige in diesem Bereich und unterstützen Sie sich gegenseitig. 

Bleiben Sie zuversichtlich.

Ihre Einsatzkräfte. 

 

Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf den Internetseiten der Gemeinde Laugna

 

Bürgermeister Johann GebeleMit der Gebietsreform 1978 wurden die drei ursprünglich selbstständigen Gemeinden Laugna, Osterbuch mit dem Ortsteil Asbach und Bocksberg mit den Ortsteilen Modelshausen, Hinterbuch und Kaag zur Gemeinde Laugna zusammengelegt. Wir haben derzeit gemeinsam 1570 Einwohner.

Unser großes Bemühen, das Zusammenwirken der Ortsteile und ein Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb der Gemeinde zu entwickeln, heißt nicht, die Eigenständigkeit im Dorfleben aufzugeben.

Durch viele Aktivitäten in den Ortsteilen ist unsere Gemeinde lebendig und attraktiv. In den folgenden Seiten wollen wir Ihnen Informationen und Eindrücke aus unseren Ortsteilen übermitteln. Ich heiße Sie herzlich willkommen und freue mich über Ihr Interesse.

Mit freundlichem Gruß

Johann Gebele, 1. Bürgermeister

 

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