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Bay. Gigabitrichtlinie


 

Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR

 

ACHTUNG: Fristverlängerung bis zum 07.05.2021

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Laugna nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt.
Bitte kontaktieren Sie hierzu: juergen.schuster@corwese.de

Verpflichtungserklärung zur Verarbeitung von Geobasisdaten und Geodatendiensten

 

Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung (10.03.2021)

        – Bekanntmachung Markterkundung Laugna

        – Vorläufiges Erschließungsgebiet – Karte

ACHTUNG: Fristverlängerung bis zum 07.05.2021

 

Förderschritt 3: Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung

Die Gemeinde Laugna hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

        – Ergebnis Markterkundung

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Laugna führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes,
transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im
Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Die Details zum Auswahlverfahren und zur Angebotsabgabe finden Sie unter nachfolgendem Link.

Bitte beachten Sie hierzu folgenden Hinweis:
„Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen der Geodaten einverstanden.“

LINK: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av205d55