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Sträucher- und Baumwuchs im Straßenbereich

Filed under: Allgemein — admin @ 10:26

Aufgrund der Mitteilung aus der Bevölkerung und Müllabfuhr, dass oftmals Äste und Zweige von Sträuchern und Bäume in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, wird darauf hingewiesen, dass nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz Anpflanzungen nicht angelegt werden dürfen, soweit sie in den Gehweg- oder Straßenbereich hineinragen können. Wenn Anpflanzungen bereits vorhanden sind, sind sie soweit zurück zuschneiden dass sie nicht in den öffentlichen Verkehrsgrund hineinragen. Die Grundstücksbesitzer werden gebeten die überhängenden Zweige bis zur Grundstücksgrenze zurück zuschneiden und künftig darauf zu achten, dass keine Zweige in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen.
Auf die Haftung der Grundstückseigentümer im Schadensfall wird besonders hingewiesen. Reinhaltung der Straßen und Fußwege; Die Gemeinde erinnert die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten gerade jetzt im Herbst an die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Gehwege. Fahrbahn, Gehwege und Wasserrinnen sind zu kehren. Laub, Streukies, Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat dürfen nicht in die Kanaleinlaufschächte gekehrt werden, da sonst bei Regen das Wasser nicht oder nur ungenügend abfließen kann.

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