Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 09. Juli 2014

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Modul 1: Ergebnis der Bestandsaufnahme vor der Markterkundung (veröffentlicht am 15.12.2017)

Modul 2: Bekanntmachung der Markterkundung (veröffentlicht am 15.12.2017)

Modul 3: Ergebnis der Markterkundung (veröffentlicht am 31.10.2018)

Modul 4: Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (veröffentlicht am 31.10.2018)

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Priorität Losvergabe

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Adressliste

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Wertungsvorgehen

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Modul 5: Bekanntmachung der Gemeinde Laugna bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) (veröffentlicht am 09.08.2019)

Modul 7: Stellungnahme der Gemeinde Laugna bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) (veröffentlicht am 18.08.2020)

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Stellungnahme

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