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Gruenstruktur Oekologie Aussen


Maßnahmenkatalog für Grünstruktur, Ökologie und Außenbereiche

Prioritäten: 1 = sehr wichtig 2 = wichtig 3 = wünschenswert

Maßnahme Pritorität
3.1 Erhalt, Pflege und Verjüngung der innerörtlichen Streuobstbestände 2

3.2 Erhalt und Pflege der ökologisch wertvollen Gehölz- und Grünstruktur im Bereich des Kreppgrabens

2
3.3 Freihalten der Grünfläche von Bebauung im östlichen Anschluss an den Kreppgraben 1
3.4 Angepasste straßenbegleitende Durchgrünung im Rahmen
des Ausbaus der Staatsstraße auf öffentlichen (und privaten) Flächen
1
3.5 Öffnen des kanalisierten Bereichs des Krepp-Grabens
(zwischen Hauptstraße und Krepp-Graben)
3
3.6 Aufwertung der hydrologischen und ökologischen Struktur des Kanals im Osten des Dorfes durch Erhöhung der Durchflussmenge 2
3.7 Entfernung ortsuntypischer Gehölz- und Heckenstrukturen; ggf. Ersetzen durch heimische Laubgehölze (v.a. auf privaten Grundstücken)
3.8 Verbesserung der Ortsrandeingrünung entlang von
Wohnbebauung (Lokalisation siehe Maßnahmenplan)
2
3.9 Punktuelle Verbesserung der Ortsrandeingrünung entlang
von Gewerbebetrieben bzw. großen landwirtschaftlichen
Anwesen
2
3.10 Pflanzung heimischer Obstbäume entlang der Talstraße
(zw. südlichem Ortsrand und Einfahrt Hauptstraße)
1
3.11 Pflanz- und Durchgrünungsmaßnahmen entlang von Feldwegen bzw. Gräben (z.B. Weg zum Anwesen Strobl, Zufahrt zum Anwesen Schnell, Kanal zw. Asbacher Str. und Anwesen Schrag), ca. 500m Gehölzsaum 2
3.12 Erhalt und Neupflanzung von markanten Hofbäumen 2
3.13 Offenhaltung des Talbereichs der Laugna von weiterer Bebauung 1
3.14 Entsiegelung von öffentl. und privaten Verkehrs-, Hof- und
Platzbereichen v.a. in der direkten Kontaktzone (öff./priv)
2
3.15 Verbesserung der Flurdurchgrünung; ggf. Aufbau eines
Biotopverbundes (in Absprache mit der Landwirtschaft)
2
3.16 Förderung und informelle Unterstützung bei der Anlage
von dorftypischen Nutz- und Bauerngärten
1
3.17 Förderung von Maßnahmen zur Wassereinsparung und –
Rückhalt (Zisternen etc.); informelle Unterstützung
2

3.18 Erhalt innerörtlicher Freiflächen (von Bebauung freihalten)
1
3.19 Offenhaltung von Hanglagen, Talbereichen (von Bebauung
freihalten)
2