Kinderpfleger/in (m/w/d) in einer Anstellung von ca. 25 Wochenstunden gesucht

Die Gemeinde Laugna sucht für das Kinderhaus „St. Elisabeth“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Kinderpfleger/in (m/w/d)
in einer Anstellung von ca. 25 Wochenstunden

Ihre Aufgabenschwerpunkte sind insbesondere:

  • Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder
  • Umsetzung des pädagogischen Konzepts unserer Einrichtungen
  • Planung und Durchführung von Beschäftigungen in Kleingruppen bzw. in der Gesamtgruppe, wie z. B. Gestaltung der Freispielzeit (Anleiten zum Spiel, motivieren, beobachten) und im Bewegungsbereich (Turnen)


Ihr Anforderungsprofil:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in
  • Freude an der Arbeit mit Kindern
  • Einfühlungsvermögen, Engagement und Teamfähigkeit
  • Pädagogische und soziale Kompetenzen


Wir bieten:

  • Ein interessantes und vielseitiges Aufgabenspektrum
  • Einen sicheren Arbeitsplatz mit leistungsgerechter Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) einschl. Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • Eine betriebliche Altersvorsorge mit den Sozialleistungen im öffentlichen Dienst
  • Zusätzliche freie Tage (Regenerations- und Umwandlungstage)
  • Fortbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Möglichkeit zum Fahrradleasing


Sie haben Interesse?

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens 23.03.2025 an die Verwaltungsgemeinschaft Wertingen, Schulstr. 12, 86637 Wertingen, oder per E-Mail an personalverwaltung@vg-wertingen.de.

Wir bitten Sie in Ihrer Bewerbung den möglichen Eintrittszeitpunkt sowie den wöchentlichen Stundenumfang anzugeben.

Für telefonische Auskünfte steht Ihnen die Leiterin des Kinderhauses Frau Kaufhold, Tel. 08272/641405 zur Verfügung.

Personen mit Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Auslagen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens und anlässlich eines möglichen Vorstellungsgespräches (z. B. Fahrt-/Reisekosten) können nicht erstattet werden.

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